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Hintergrund Internationale Vereinbarungen zur Föderung von guter Regierungsführung
In der Entwicklungspolitik wurde gute Regierungsführung zu einem Schlüsselfaktor für Frieden, Sicherheit und die Überwindung der Armut. Viele Ziele der im September 2015 beschlossenen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung können nur mithilfe einer verantwortungsvollen Regierungsführung erreicht werden.
Und beim Ziel 16 geht es sogar ganz konkret um dieses Thema: Die internationale Gemeinschaft will bis zum Jahr 2030 „(…) allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen“. Im Verhandlungsprozess zur Agenda 2030 hat sich Deutschland für die in Ziel 16 verankerten Aspekte besonders stark gemacht.
Um die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen, verpflichtete sich die Staatengemeinschaft in der Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit (2005) und im Aktionsplan von Accra (2008) (Externer Link) sowie im Rahmen der Entwicklungspartnerschaft von Busan (Externer Link)(2011), Good Governance in den Partnerländern verstärkt zu fördern.
OECD
Das Governance-Netzwerk (Externer Link) (GovNet) des Entwicklungsausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD/DAC) fördert den Erfahrungsaustausch zwischen Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis.
Ziel ist, die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit im Governance-Bereich und die Leistungsfähigkeit der staatlichen Einrichtungen in den Entwicklungsländern zu erhöhen.
Europa
Die Europäische Union beruht nach Artikel 6 Absatz 1 ihres Gründungsvertrags auf den Grundsätzen „der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit“. An diesen Good-Governance-Prinzipien ist auch das außen- und entwicklungspolitische Handeln der EU ausgerichtet.
So wurde im Juli 2015 der EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (Externer Link) (2015–2019) verabschiedet. Mit ihm bekräftigt die Europäische Union, dass sie sich überall auf der Welt für den Schutz der Menschenrechte und die Förderung der Demokratie engagiert.
Auch in der im Oktober 2011 vorgestellten Agenda für den Wandel (Externer Link) wird die Bedeutung verantwortungsvoller Staatsführung für eine breitenwirksame und nachhaltige Entwicklung hervorgehoben. Entsprechend sollen sich die entwicklungspolitischen Maßnahmen der EU künftig stärker auf die Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit konzentrieren.
Afrika
Die Afrikanische Union (AU) hat den Anspruch, zur guten Regierungsführung in ihren Mitgliedsstaaten beizutragen: Im Gründungsprogramm der AU von 2002 erklären die unterzeichnenden Staaten die Förderung von Good Governance zu einem wichtigen Ziel. Bekräftigt wurde es 2004 in der Afrikanischen Charta für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung (African Charter on Democracy, Elections and Governance (Externer Link)).
2001 wurde die Neue Partnerschaft für Afrikas Entwicklung (NEPAD (Externer Link)) ins Leben gerufen. Kernstück der Initiative ist der African Peer Review Mechanism (Externer Link) (APRM). Im Rahmen dieses freiwilligen und transparenten Prozesses führen die afrikanischen Staaten untereinander einen offiziellen Dialog über verantwortliches Regierungshandeln und gute Wirtschafts- und Finanzpolitik. An ihm nehmen mittlerweile 38 Mitglieder der Afrikanischen Union teil (Stand: April 2020).
Lateinamerika
Die Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS (Externer Link)) bewertet Demokratie als beste Grundlage für Frieden, Sicherheit und Entwicklung in der Region. In Artikel 1 der 2001 verabschiedeten Inter-American Democratic Charter (Externer Link) ist festgeschrieben, dass alle amerikanischen Völker das Recht auf Demokratie haben und ihre Regierungen die Pflicht, diese zu fördern und zu verteidigen.
Ebenso wie andere regionale Entwicklungsbanken hat die Interamerikanische Entwicklungsbank (Externer Link) ihre Aktivitäten im Governance-Bereich in den vergangenen Jahren verstärkt. 2018 wurden Kredite in Höhe von rund 2,3 Milliarden US-Dollar für Projekte im Bereich Staatsreform/-modernisierung bewilligt. 2004 betrug die Kreditsumme noch knapp 884 Millionen US-Dollar.