Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (ILO-Konvention 138)
Die Konvention 138 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) von 1973 verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Kinderarbeit abzuschaffen und ein gesetzliches Mindestalter für die Zulassung zu Beschäftigung und Arbeit festzulegen. Dieses Mindestalter soll die volle körperliche und geistige Entwicklung der Jugendlichen sichern und bei mindestens 15 Jahren liegen. Bei Tätigkeiten, die die Entwicklung von Jugendlichen gefährden, fordert die Konvention ein Mindestalter von 18 Jahren. Personen im Alter von 13 bis 15 Jahren dürfen nur dann leichten Beschäftigungen nachgehen, wenn diese nicht gesundheits- oder entwicklungsschädlich sind und wenn sie nicht den Schulbesuch oder die berufliche Ausbildung beeinträchtigen.
Die Konvention 138 zählt zu den sogenannten Kernarbeitsnormen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) der ILO.
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