Public Private Partnership (PPP)
Public Private Partnerships (öffentlich-private Partnerschaften, PPP) sind Kooperationen von öffentlicher Hand und privater Wirtschaft beim Entwerfen, bei der Planung, Erstellung, Finanzierung, dem Management, dem Betreiben und dem Verwerten von zuvor allein in staatlicher Verantwortung erbrachten öffentlichen Leistungen. Öffentliche-private Partnerschaften stellen somit eine Beschaffungsalternative des Staates zur herkömmlichen Eigenrealisierung dar.
In der Entwicklungszusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) besteht zudem mit den sogenannten Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (EPW) eine spezielle Form der Zusammenarbeit mit Unternehmen. Dies sind kurz- bis mittelfristig angelegte gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und Durchführungsorganisationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) der Entwicklungszusammenarbeit im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)).
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