Pariser Prinzipien
Die 1993 von der UN-Generalversammlung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) verabschiedeten Pariser Prinzipien empfehlen den Mitgliedsstaaten, nationale Institutionen für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) einzurichten. Aufgaben und Arbeitsweise dieser Einrichtungen werden in der Resolution beschrieben. Die Institutionen sollen über eine sichere rechtliche Grundlage, einen klaren Auftrag sowie über eine ausreichende Infrastruktur und Finanzierung verfügen. Sie sollen die Zivilgesellschaft (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und alle mit Menschenrechten befassten Berufsgruppen einbinden und völlig unabhängig von der Regierung arbeiten.
Die Einhaltung der Prinzipien wird durch die Globale Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) überwacht.
Deutschlands nationale Menschenrechtsinstitution ist das Deutsche Institut für Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).
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