Kyoto-Protokoll
1992 verabschiedete die internationale Staatengemeinschaft bei der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) in Rio de Janeiro das erste völkerrechtlich verbindliche Abkommen zum Klimaschutz (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC).
1997 trafen sich die Vertragsstaaten in der japanischen Stadt Kyoto, um über die konkrete Umsetzung der Klimarahmenkonvention zu verhandeln. Als Ergebnis einigten sich die Teilnehmer auf das sogenannte Kyoto-Protokoll. Es war das bis dahin weitreichendste Umweltabkommen, das jemals unterzeichnet worden war, weil es auf alle Wirtschaftsbereiche konkrete Auswirkungen hatte. Nach einem zeitaufwendigen Ratifizierungsprozess trat das Kyoto-Protokoll im Februar 2005 in Kraft. Die USA haben es als einziger Industriestaat nicht ratifiziert.
Das zentrale Ziel des Kyoto-Protokolls bestand darin, den Ausstoß der sechs wichtigsten Treibhausgase (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zu begrenzen. Im Zeitraum von 2008 bis 2012 sollte er im Durchschnitt um 5,2 Prozent im Vergleich zum Wert von 1990 gesenkt werden. Deutschland verpflichtete sich, seinen Treibhausgas-Ausstoß im genannten Zeitraum um 21 Prozent zu senken und hat dieses Ziel erreicht.
Nach mehrjährigen Verhandlungsrunden einigten sich die Vertragsstaaten 2012 auf der Klimakonferenz in Doha (Katar) auf eine Verlängerung des Kyoto-Protokolls bis 2020. Allerdings nahmen nicht mehr alle Vertragsstaaten an dieser zweiten Verpflichtungsperiode teil.
In Nachfolge des Kyoto-Protokolls wurde im Dezember 2015 das Klimaabkommen von Paris (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) verabschiedet.
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