Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF)
Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) (United Nations Children's Fund, UNICEF) arbeitet seit 1946 für das Wohl der Kinder. Es handelt auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention von 1989, die die Mitgliedsstaaten verpflichtet, das Überleben der Kinder zu schützen, ihre Entwicklung zu fördern, sie vor Missbrauch und Gewalt zu schützen und sie an wichtigen Entscheidungen zu beteiligen. Die Arbeit von UNICEF orientiert sich an den Forderungen des Weltkindergipfels von New York (2002) sowie an den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Schwerpunkte der Arbeit von UNICEF sind Kinderrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Nothilfe- und Entwicklungsmaßnahmen.
Die Bundesregierung unterstützt UNICEF zum einen mit einem freiwilligen Regelbeitrag, zum anderen durch die Bereitstellung projektbezogener Mittel, etwa für Bildungs- und Gesundheitsprojekte. Seit 2012 ist das BMZ innerhalb der Bundesregierung federführend für die Zusammenarbeit mit UNICEF zuständig.
Weitere Informationen über die Zusammenarbeit von BMZ und UNICEF finden Sie hier.
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