Do-no-harm-Prinzip
„Do no harm“ heißt übersetzt „richte keinen Schaden an“. Nach dem Do-no-harm-Prinzip sollen mögliche negative Folgen von Entwicklungszusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) frühzeitig erkannt, vermieden und abgefedert werden. Ungewollte Wirkungen können zum Beispiel durch das Auftreten von ausländischen Expertinnen und Experten, die Verteilung von Fördermitteln und die Auswahl lokaler Kooperationspartnern erzeugt werden. In Kriegs- oder Spannungsgebieten kann Entwicklungszusammenarbeit so schlimmstenfalls zur Eskalation von Konflikten beitragen. Vor allem Programme in Krisensituationen müssen daher nach diesem Prinzip „konfliktsensibel“ gestaltet werden.