ODA-Zahlen/Stand: November 2021 Leitfaden „Was ist Official Development Assistance (ODA)?“
Dem DAC gehören 32 Mitglieder (Geber) (Externer Link) die ihre Entwicklungsleistungen anhand im DAC festgelegter Richtlinien (Reporting Directives) jährlich melden. Dadurch können die Leistungen der Geber (Donor Effort) vergleichbar gegenüber der Öffentlichkeit dargestellt werden. Das vereinbarte Ziel der Geber, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) für öffentliche Entwicklungsleistungen aufzuwenden (ODA-Quote), basiert auf Vereinbarungen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1972.
Der DAC veröffentlicht jährlich im April ein Geber-Ranking auf Grundlage der von den Gebern übermittelten aggregierten vorläufigen ODA-Daten des Vorjahres. Im Sommer melden die Geber ihre endgültige ODA aus dem Vorjahr mit detaillierten Projekteinzelangaben. Nach Prüfung dieser Daten gibt der DAC am Jahresende die endgültigen ODA-Werte der Geber für das Vorjahr bekannt und veröffentlicht Informationen zu den gemeldeten Vorhaben in der OECD-Datenbank (Externer Link). Auf dieser Grundlage erstellt der DAC auch Auswertungen zu den Geberaktivitäten.
Die allgemeine ODA-Definition des DAC (siehe A) wird unter anderem konkretisiert durch die Liste der Förderbereichsschlüssel (siehe A.2). In den Erläuterungen zu den einzelnen Förderbereichsschlüsseln werden Ausnahmen und Beispiele genannt (siehe B).
Seit 2018 wird die ODA auf Basis des Zuschussäquivalentsystems berechnet. Zuschüsse werden vollständig und Schuldeninstrumente (Darlehen, Anleihen und Schuldenerleichterungen) in Höhe ihres Zuschussanteils als ODA angerechnet. Der Zuschussanteil errechnet sich unter anderem aus Zinssatz und Laufzeit. Hieraus folgt: Je günstiger die Darlehenskondition, desto höher der Zuschussanteil und somit der ODA-Wert.
Das Zuschussäquivalentsystem ersetzt die bis 2017 gültige Berechnungsmethode der ODA, die Schuldeninstrumente zu 100 Prozent im Auszahlungsjahr als sogenannte Brutto-ODA anrechnete und im gleichen Jahr erfolgte Tilgungen davon abzog (Netto-ODA). Das erschwerte den Gebervergleich von Darlehen und Zuschüssen und wurde daher abgelöst. Brutto- und Netto-ODA werden aber weiter vom DAC erhoben und veröffentlicht. Dies erlaubt, Aussagen zu Zahlungsströmen zu treffen.
A. Allgemeine Definition des DAC
ODA sind
- Leistungen, die zu günstigen (konzessionären) Bedingungen
- mit dem Hauptziel der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung von Entwicklungsländern,
- von öffentlichen Stellen
- an Entwicklungsländer bzw. an Staatsangehörige von Entwicklungsländern oder an internationale Organisationen zugunsten von Entwicklungsländern vergeben werden.
Für die Anrechnung als ODA müssen alle 4 Bedingungen erfüllt sein.
A.1 Vergabe von Leistungen zu günstigen Bedingungen
Leistungen werden als Transfers von Mitteln (Geld, Waren oder sonstige Leistungen) in Entwicklungsländer definiert. Dazu gehören auch Schuldenerleichterungen und Zahlungen an internationale Organisationen zugunsten von Entwicklungsländern (siehe A.4).
Die Leistungen können als Zuschuss oder mittels Schuldeninstrumenten (siehe oben) erbracht werden. Für Schuldeninstrumente gelten zusätzliche Anforderungen an die Finanzierungsbedingungen. Sie müssen günstiger als vergleichbare Marktinstrumente sein und somit eine Konzessionalität aufweisen.
Zuschüsse werden grundsätzlich aus Haushaltsmitteln des Bundes, der Bundesländer und Kommunen finanziert. Schuldeninstrumente können sowohl aus Haushalts- als auch aus Marktmitteln von KfW und DEG finanziert werden (siehe A.3).
Folgende öffentliche Ausgaben im Geberland sind ODA-anrechenbar:
- Leistungen an Staatsangehörige von Entwicklungsländern (zum Beispiel Studienplatzkosten für Studierende aus Entwicklungsländern, bestimmte Aufwendungen für Flüchtlinge aus Entwicklungsländern im ersten Jahr; siehe Erläuterungen unter B),
- entwicklungsländerspezifische Forschung (siehe Erläuterungen unter B),
- Ausgaben für entwicklungspolitische Bewusstseinsbildung,
- allgemeine Verwaltungskosten des Gebers im Rahmen der Umsetzung von ODA-anrechenbaren Vorhaben.
Entscheidend für die ODA sind nur tatsächlich getätigte Zahlungen. Besonderheiten gelten für mittels Schuldschein getätigte Zahlungen (z. B. an multilaterale Entwicklungsbanken und -fonds). Der Zeitpunkt der Schuldscheinhinterlegung gilt als Zahlung und der Schuldscheinbetrag wird als ODA erfasst.
ODA kann bilateral und/oder multilateral geleistet werden. Die Unterscheidung erfolgt anhand der Zweckbindung einer Leistung (siehe A.4).
A.2 Hauptziel: Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung
Für die ODA-Anrechenbarkeit muss bestimmt werden, in welchen Bereichen ein Vorhaben einen wirtschaftlichen oder sozialen Fortschritt im Entwicklungsland bzw. in der Region bewirken soll. Dazu werden jedem Vorhaben Förderbereichsschlüssel zugeordnet. Es müssen die detailliertesten Förderbereichsschlüssel genutzt werden. In einer Kurzbeschreibung ist darzustellen, wie das Vorhaben die Merkmale dieser Förderbereichsschlüssel erfüllt.
Die Liste der Förderbereichsschlüssel wird jährlich vom DAC überarbeitet.
A.3 Öffentliche Stellen
Hierzu zählen öffentliche Institutionen von Bund, Ländern und Gemeinden wie beispielsweise Ministerien und nachgeordnete Dienststellen.
KfW (Externer Link) und DEG (Externer Link) werden im ODA-Kontext als öffentliche Institution gewertet, wenn sie im staatlichen Auftrag aus Eigenmitteln, sogenannten Marktmitteln, Entwicklungsleistungen erbringen und alle Bedingungen zur ODA-Anrechenbarkeit erfüllt sind.
A.4 Entwicklungsländer bzw. Internationale Organisationen als Empfänger
ODA-anrechenbar sind Leistungen an Länder bzw. Staatsangehörige von Ländern, die als Entwicklungsländer in der DAC-Länderliste (nach Kontinenten oder Einkommenskategorien (Externer Link)) aufgeführt sind. Die DAC-Länderliste wird in der Regel alle drei Jahre vom DAC auf Basis der Einkommenskategorien der Weltbank überarbeitet. Solche Leistungen sind zweckgebunden und gelten damit als bilaterale ODA.
- Beispiel 1: Deutschland gewährt Ghana einen Zuschuss oder ein Darlehen für einen entwicklungspolitischen Zweck.
Leistungen an bestimmte internationale Organisationen zugunsten von Entwicklungsländern können ebenfalls als bi- oder multilaterale ODA gemeldet werden:
- Die Leistungen gelten als bilaterale ODA, wenn sie zweckgebunden sind.
- Beispiel 2: Deutschland leistet einen Finanzierungsbeitrag zur von der Weltbank verwalteten Global Financing Facility.
- Beispiel 3: Deutschland leistet einen Finanzierungsbeitrag an UNICEF zur Verbesserung der Wasser- und Sanitärinfrastruktur in Syrien.
- Die Leistungen gelten als multilaterale ODA, wenn sie zweckungebunden sind und als freiwillige oder Kernbeiträge in das Budget der internationalen Organisation einfließen.
- Beispiel 4: Deutschland leistet einen (mitgliedschaftsbasierten) Kernbeitrag an die International Development Association (IDA).
Die aus den zweckungebundenen Beiträgen erbrachten Leistungen der internationalen Organisationen an Entwicklungsländer werden als sogenannte „imputed multilateral ODA“ vom DAC anteilsmäßig den einzelnen Gebern zugerechnet. Dieser Näherungswert wird auf Basis der jeweiligen Mitgliedsanteile der Geber an die größten internationalen Organisationen und deren Leistungen an Entwicklungsländer bestimmt. Bei Organisationen, deren Aktivitäten nur teilweise entwicklungs-politische Zwecke verfolgen, sind die Kernbeiträge entsprechend nur anteilig anrechenbar. Dazu werden vom DAC ODA-Koeffizienten festgelegt.
Die Liste der internationalen Organisationen und Koeffizienten wird vom DAC regelmäßig überarbeitet.
B. Beispiele für die Anrechenbarkeit und Nicht-Anrechenbarkeit von Leistungen
Ausschluss von Militärhilfe:
Die Bereitstellung von Militärausrüstung und -dienstleistungen sowie der Erlass von zu militärischen Zwecken eingegangenen Schulden können nicht als ODA gemeldet werden. Hingegen sind Zusatzkosten, die beim Einsatz der Streitkräfte des Gebers zur Gewährung humanitärer Hilfe oder zur Umsetzung von Entwicklungsleistungen entstanden sind, als ODA anrechenbar.
Friedenssicherung:
Vorhaben zur Friedenssicherung sind grundsätzlich nicht ODA-anrechenbar. Zur ODA zählen hingegen die bilateralen Netto-Kosten der Geber zur Umsetzung folgender Vorhaben im Rahmen von Friedenseinsätzen, die von den Vereinten Nationen in folgenden Bereichen durchgeführt werden oder gebilligt sind: Menschenrechte, Wahlbeobachtung, Wiedereingliederung demobilisierter Soldaten und Wiederherstellung der nationalen Infrastruktur, Überwachung und Ausbildung von Verwaltungspersonal unter Einschluss von Zoll- und Polizeibeamten, Beratung im Hinblick auf wirtschaftliche Stabilisierung, Rückführung und Demobilisierung von Soldaten, Beseitigung von Waffen und Minenräumung.
Bilaterale Netto-Kosten bezeichnet hier die Zusatzkosten für die Bereitstellung von Personal für diese Vorhaben abzüglich der Kosten für eine Stationierung im Heimatland sowie einer etwaigen Aufwandsentschädigung vonseiten der Vereinten Nationen.
Ähnliche zu Entwicklungszwecken außerhalb von Friedenseinsätzen der Vereinten Nationen durchgeführte Aktivitäten können ebenfalls als ODA gemeldet werden, jedoch nicht im Rahmen des Förderbereichs „Friedenssicherung“. Vorhaben ohne entwicklungspolitische Zielsetzung, beispielsweise Minenräumung mit dem Ziel der Ermöglichung von militärischer Ausbildung, können nicht als ODA gemeldet werden.
Zivile Polizeiarbeit:
Ausgaben für polizeiliche Ausbildung können als ODA gemeldet werden, es sei denn, die Ausbildung befasst sich mit paramilitärischen Aufgaben, wie zum Beispiel Aufstandsbekämpfung oder nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung in Bezug auf Terrorismus. Die Bereitstellung von polizeilichen Dienstleistungen zur Bekämpfung zivilen Ungehorsams kann nicht gemeldet werden.
Soziale und kulturelle Vorhaben:
Wie bei der Polizeiarbeit wird unterschieden zwischen der Förderung der Leistungsfähigkeit der Entwicklungsländer (ODA-anrechenbar) und Einzelinterventionen (nicht ODA-anrechenbar). Die Förderung von Museen, Bibliotheken, Kunst- und Musikbildungsstätten sowie Sportaus-bildungseinrichtungen und -stätten zählt als ODA, die Finanzierung von Konzertreisen oder Reisekosten von Sportlerinnen und Sportlern hingegen nicht. Kulturelle Vorhaben in Entwicklungsländern, deren Hauptziel die Förderung der Kultur oder der Werte des Gebers ist, können nicht als ODA gemeldet werden.
Flüchtlingshilfe:
Hilfe für Flüchtlinge in Entwicklungsländern kann als ODA gemeldet werden. Zusätzlich können Ausgaben für die Versorgung von Flüchtlingen aus Entwicklungsländern im Geberland für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten gemeldet werden. Das betrifft in Deutschland in erster Linie Aufwendungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber (Unterbringung, Versorgung, Grund- und Sekundarbildung (ohne Berufsausbildung)). Diese Kosten werden zentral erfasst. Daneben können Ausgaben für Kontingentflüchtlinge sowie Leistungen an internationale Organisationen, die Flüchtlinge aus Entwicklungsländern unterstützen, als ODA gemeldet werden. Kosten im Zusammenhang mit der Integration von Flüchtlingen in das Geberland sind nicht ODA-anrechenbar.
Forschung:
Nur Forschungsarbeiten, die direkt und in erster Linie für die Probleme von Entwicklungsländern relevant sind, sind als ODA-anrechenbar. Hierzu gehören die Erforschung von Tropenkrankheiten oder die Entwicklung von Anbaufrüchten speziell für die Bedingungen in Entwicklungsländern. Die Kosten können auch dann als ODA angerechnet werden, wenn die Forschung in einem Industrieland stattfindet. Kosten für medizinische Forschung zur Pandemiebekämpfung, die nicht speziell auf Entwicklungsländer ausgerichtet ist, sind in der Regel nicht ODA-anrechenbar.
Terrorismusbekämpfung:
Vorhaben zur Bekämpfung des Terrorismus können nicht als ODA gemeldet werden, da sie in der Regel auf wahrgenommene Bedrohungen der Geber- ebenso wie der Empfängerländer ausgerichtet sind und nicht in erster Linie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Empfängers im Blick haben.
Studienplatzkosten:
Auf Grundlage der Hochschulstatistik und Hochschulfinanzstatistik werden die Studienplatzkosten berechnet. Kosten für Studierende der Fächergruppen Sport, Kunst/Kunstwissenschaft, Sprach- und Kulturwissenschaften werden nicht auf die ODA angerechnet. Kosten für Studierende, die nach Abschluss des Studiums ein Bleiberecht in Deutschland erhalten, sind ebenfalls nicht ODA-anrechenbar.
Ausführliche Informationen zur ODA sowie zu ODA-Statistiken sind auf der Internetseite des BMZ sowie der OECD (Externer Link) abrufbar.