Arbeiten beim BMZ Wie werden die Auswahlverfahren durchgeführt?
Vorauswahl
Die Personalverwaltung des BMZ trifft unter den Bewerbungen auf Grundlage der eingegangenen schriftlichen Unterlagen eine Vorauswahl für die Zulassung zum Auswahlverfahren. Die Kriterien für die Vorauswahl ergeben sich aus dem Anforderungsprofil der jeweiligen Stellenausschreibung.
Weitere Kriterien bei der Vorauswahl sind insbesondere:
- Berufsausbildung/Studienabschluss und Qualität der Abschlüsse/Examina
- Einschlägige Berufserfahrung
- Zeugnisse und Beurteilungen
- Sprachkenntnisse (je nach Anforderungen der Laufbahngruppen)
Zum Auswahlverfahren werden in der Regel so viele Bewerbende eingeladen, dass eine qualifizierte Auswahl sichergestellt ist. Dabei werden die Ziele des jeweils geltenden Gleichstellungsplans des BMZ sowie die Vorgaben des Bundesgleichstellungsgesetzes und die Belange der schwerbehinderten Bewerbenden berücksichtigt.
Bitte beachten Sie: Eine deutsche oder europäische Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung für eine Bewerbung. Wir begrüßen Bewerbungen von Personen mit unterschiedlichen Staatsbürgerschaften. Lediglich für eine mögliche spätere Verbeamtung benötigen Sie entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates (EU-Bürger) oder von Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR-Bürger) oder der Schweiz.
Eignungstest
Die Prüfungsteile variieren je nach Anforderungsprofil der Stellenausschreibung. Die Personalgewinnung wird Sie zu Beginn des Auswahlprozesses informieren, ob ein Eignungstest durchgeführt wird. Zu beachten ist, dass erfolgreiche Bewerbende eines Fachverfahrens durch das meist verkürzte Auswahlverfahren in der Regel nicht rotationsfähig sind und damit keine spätere Verbeamtung möglich ist.
Im Rahmen der allgemeinen Ausschreibungen des höheren, gehobenen und mittleren Dienstes führen wir in der Regel zunächst mit Ihnen einen schriftlichen Eignungstest durch, mit dem wir unter anderem Ihr kognitives Leistungsvermögen überprüfen. Der Test findet online statt.
Der Test wird von einem Personaldienstleister, der das BMZ bei Auswahlverfahren berät, durchgeführt. Er besteht zum Beispiel aus Aufgaben aus dem Bereich des logischen Denkens, Konzentrationsaufgaben, Verarbeitungskapazität und Sprachverständnis. Die Testinhalte werden regelmäßig aktualisiert und an das Anforderungsprofil der Stellenausschreibung angepasst.
Diejenigen Bewerbenden, die alle Abschnitte bestehen und aufgrund der standardisierten wissenschaftlich fundiert ermittelten Rangfolge der erzielten Ergebnisse in die engere Wahl kommen, werden zum Auswahlverfahren eingeladen.
Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
Die Prüfungsteile des schriftlichen Auswahlverfahrens variieren je nach Anforderungsprofil der Stellenausschreibung. Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens des höheren Dienstes bitten wir die Bewerbenden, innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens eine fachliche Fragestellung schriftlich auszuarbeiten.
Außerdem prüfen wir Ihre Fremdsprachenkenntnisse. Die Sprachprüfungen können Übersetzungen oder Multiple-Choice-Tests beinhalten.
Die schriftliche Arbeit wird anonymisiert und von jeweils zwei unabhängigen, fachlich geeigneten Personen geprüft und benotet.
Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
Die Prüfungsteile des mündlichen Auswahlverfahrens können je nach Anforderungsprofil der Stellenausschreibung variieren. Das mündliche Auswahlverfahren besteht immer aus einem Vorstellungsgespräch mit der Auswahlkommission. Im mittleren Dienst ist dieses Gespräch in der Regel der einzige Prüfungsteil. Zusätzlich kommt im gehobenen und höheren Dienst eine Verhaltenssimulation hinzu. Im höheren Dienst wird das Auswahlverfahren um einen Kurzvortrag ergänzt.
Im Vorstellungsgespräch verschafft sich die Auswahlkommission einen Eindruck von der Persönlichkeit, der Motivation und den Fähigkeiten des Bewerbenden. Auch Fragen zum politischen Verständnis werden regelmäßig gestellt.
Im Kurzvortrag werden die Bewerbenden gebeten, eine Fallanalyse zu einer aktuellen Fragestellung zu bearbeiten und ihre Antwort vor der Auswahlkommission in möglichst freier Rede zu präsentieren. In der Verhaltenssimulation mit einer ausgebildeten Schauspielerin oder einem Schauspieler versetzen wir die Bewerbenden in eine fiktive Arbeitssituation. Hier gilt es, eine schwierige Gesprächssituation zu meistern.
Im mündlichen Auswahlverfahren werden die einzelnen Kompetenzen von den Mitgliedern der Auswahlkommission unabhängig voneinander bewertet.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Ergebnisse im Auswahlverfahren für die Einstellung vorgesehen sind, erhalten Sie nach Abschluss des gesamten Verfahrens eine entsprechende Benachrichtigung.
Notenskala im schriftlichen und mündlichen Auswahlverfahren
Die Leistungen werden mit den Noten 1 bis 5 bewertet, wobei 5 die schlechteste Note ist.
Notenskala:
1 - Anforderungen sind hervorragend erfüllt
2 - Anforderungen sind gut erfüllt
3 - Anforderungen sind bedingt erfüllt
4 - Anforderungen sind weitgehend nicht erfüllt
5 - Anforderungen sind nicht erfüllt
Eine Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers kann grundsätzlich erfolgen, wenn nach Absolvierung aller Prüfungsteile mindestens eine Gesamtnote von 2,5 erreicht wurde.
Bewerberinnen und Bewerber, die in einzelnen Teilen des Auswahlverfahrens oder in einzelnen Sprachprüfungen mit der Note 4 oder schlechter abgeschnitten haben, haben das Auswahlverfahren nicht bestanden.
Informationen für schwerbehinderte Personen
Zusätzlich zu den allgemeinen Hinweisen zur Ausgestaltung und zum Ablauf der Personalauswahlverfahren gelten für Bewerbende mit Schwerbehinderung folgende Regelungen:
Das BMZ berücksichtigt die besondere Situation schwerbehinderter Bewerbender. Von ihnen wird bei der Einstellung nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Uneingeschränkte gesundheitliche Einsetzbarkeit an allen Dienstorten wird von ihnen nicht gefordert.
Hinsichtlich der sonstigen Eignung, insbesondere der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten, gilt uneingeschränkt das Leistungsprinzip im Wettbewerb mit anderen Bewerbenden ohne Schwerbehinderung. Schwerbehinderte Menschen, die sich beworben haben und die Kriterien des Anforderungsprofils in der Stellenausschreibung erfüllen, werden zum psychologischen Eignungstest und zum schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens eingeladen.
Von einer Einladung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens wird nur abgesehen, wenn dem Bewerbenden die fachliche Eignung offensichtlich fehlt (§ 165 S.3 SGB IX).
Eine offensichtliche Nichteignung gemäß § 165 SGB IX liegt dann vor, wenn Bewerbende in einzelnen Teilen des schriftlichen Auswahlverfahrens oder in einzelnen Sprachen mit der Note 4,0 oder schlechter abgeschnitten haben.
Zur Klärung weiterer Einzelfragen stehen die Mitarbeitenden des BMZ telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Initiativbewerbungen in unserem Hause nicht berücksichtigt werden können.
Als Ansprechpersonen im Personalreferat stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung:
Andrea Krisch
Telefon: 030 / 18 535-2519
Margit Ayadi
Telefon: 02 28 / 99 535-3042
Markus Schmidt
Telefon: 030 / 18 535-2783
Simone Rex
Telefon: 02 28 / 99 535-3493
Stand: 12.09.2024