Syrien Eigentumsrechte durchsetzen

Nach 14 Jahren Bürgerkrieg erschweren vielfach zerstörter Wohnraum sowie unsichere Land- und Eigentumsrechte (Housing Land and Property Rights, HLP) die Rückkehr syrischer Geflüchteter in ihre Heimat. Schätzungen zufolge haben hunderttausende Syrerinnen und Syrer ihre Wohnung verloren oder wurden enteignet. Rund 30 Prozent der Wohnungen sind im Bürgerkrieg beschädigt oder zerstört worden. Verschärft wurde die prekäre Wohnungslage im Februar 2023 durch das große Erdbeben, das in Nordwestsyrien großflächig Wohnraum beschädigte und zerstörte.

Bereits vor dem Bürgerkrieg waren HLP-Rechte nicht eindeutig und deren Verwaltung oft informell geregelt. Durch den Verlust von Dokumenten, oft fluchtbedingt, haben viele Syrerinnen und Syrer Schwierigkeiten, ihren Besitz nachzuweisen. Bestehende HLP-Rechte von Binnenvertriebenen und syrischer Diaspora wurden durch das Assad-Regime bewusst untergraben.

Das BMZ schafft die Voraussetzungen dafür, dass nach dem Fall des Assad-Regimes zahlreiche syrische Flüchtlinge und Binnenvertriebene (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) bei einer Rückkehr in ihre Heimat ihre Wohn-, Land- und Eigentumsrechte durchsetzen können. Bereits seit 2017 unterstützt das BMZ zivilgesellschaftliche (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und internationale Organisationen dabei, HLP-Dokumente systematisch zu archivieren und zu sichern. Zudem bieten diese Organisationen Schulungen für Syrerinnen und Syrer zur Dokumentation von HLP-Ansprüchen und Personenstand an.


Stand: 10.01.2025