Syrien Eigentumsrechte durchsetzen
Bereits vor dem Bürgerkrieg waren HLP-Rechte nicht eindeutig und deren Verwaltung oft informell geregelt. Durch den Verlust von Dokumenten, oft fluchtbedingt, haben viele Syrerinnen und Syrer Schwierigkeiten, ihren Besitz nachzuweisen. Bestehende HLP-Rechte von Binnenvertriebenen und syrischer Diaspora wurden durch das Assad-Regime bewusst untergraben.
Das BMZ schafft die Voraussetzungen dafür, dass nach dem Fall des Assad-Regimes zahlreiche syrische Flüchtlinge und Binnenvertriebene (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) bei einer Rückkehr in ihre Heimat ihre Wohn-, Land- und Eigentumsrechte durchsetzen können. Bereits seit 2017 unterstützt das BMZ zivilgesellschaftliche (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und internationale Organisationen dabei, HLP-Dokumente systematisch zu archivieren und zu sichern. Zudem bieten diese Organisationen Schulungen für Syrerinnen und Syrer zur Dokumentation von HLP-Ansprüchen und Personenstand an.
Stand: 10.01.2025