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Die Fachkommission Fluchtursachen der Bundesregierung
Menschen verlassen ihre Heimat, wenn sie dort Gefahren ausgesetzt sind oder wenn sie keine positiven Zukunftsperspektiven für sich und ihre Familien sehen. Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) sind weltweit rund 82 Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg oder politischer Verfolgung. Darüber hinaus sind die Auswirkungen des Klimawandels und auch strukturelle Probleme wie Armut, Ungleichheit und das Versagen staatlicher Einrichtungen der Grund dafür, warum viele Migrantinnen und Migranten keine Zukunft in ihrem Herkunftsland sehen.
Wie kann man diese Ursachen von Flucht und irregulärer Migration wirksam mindern? Antworten auf diese Frage hat die von der Bundesregierung im Juli 2019 eingesetzte Fachkommission Fluchtursachen (Externer Link) gesucht. Nach anderthalb Jahren intensiver Analyse hat die Kommission der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag ihre Ergebnisse am 18. Mai 2021 in einem Bericht vorgestellt.
Aufzeichnung Bericht der Fachkommission Fluchtursachen
Der Bericht liegt auch auf Englisch vor, die Kurzfassung auf Englisch und Französisch. Alle Fassungen finden Sie unter www.fachkommission-fluchtursachen.de (Externer Link).
Die Kommission bestätigt mit ihrem Bericht den Ansatz der Bundesregierung, dass ein entschiedenes Handeln angesichts der seit Jahren weltweit steigenden Flüchtlingszahlen weiterhin nötig ist und die Minderung von Fluchtursachen als ein ressortübergreifendes Thema zu sehen. Konkret fordern die 24 Mitglieder der Kommission zum Beispiel eine entschiedenere Unterstützung von Entwicklungsländern beim Kampf gegen den Klimawandel und eine bessere Berücksichtigung der besonderen Lage von Binnenvertriebenen. Die Bundesregierung wird Vorschläge für die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission machen.
Die Fachkommission war beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) angesiedelt. Sie wurde Anfang Juli 2019 durch das Kabinett eingesetzt. Die zu der Zeit amtierende Bundesregierung verwirklichte damit eine Vereinbarung aus ihrem Koalitionsvertrag von März 2018 (Externer Link).
Die Mitglieder der Kommission
Die Fachkommission bestand aus 24 renommierten Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis. Die Mitglieder wurden anhand ihrer Kompetenz und Expertise für das Thema Fluchtursachen vom BMZ in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ausgewählt.
Gleichberechtigte Vorsitzende der Kommission waren Bärbel Dieckmann, ehemalige Präsidentin der Welthungerhilfe, und Gerda Hasselfeldt, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes.
Informationen zu den Mitgliedern finden Sie hier (Externer Link).
Die Arbeitsweise der Kommission
Die Mitglieder der Fachkommission waren in ihrer Arbeit unabhängig. Sie wurden von einem Sekretariat unterstützt, das beim BMZ eingerichtet und vom Bundesinnenministerium sowie dem Auswärtigen Amt unterstützt wurde. Weitere Regierungsressorts wurden, soweit sie inhaltlich betroffen waren, eingebunden.
Die Fachkommission traf sich zuletzt durchschnittlich alle sechs Wochen im Plenum, um die Handlungsempfehlungen zu finalisieren. Im Vorfeld analysierten die Kommissionsmitglieder die zentralen Treiber von Flucht und irregulärer Migration. Aufgrund der Covid-19-Pandemie fanden seit Mitte März 2020 die Arbeitssitzungen in Form von Video- und Telefonkonferenzen statt.
Hintergrund Das deutsche Engagement im Bereich Flucht und Migration
Entwicklungszusammenarbeit kann die Ursachen von Flucht und irregulärer Migration nicht von heute auf morgen beseitigen. Langfristig ist sie jedoch ein wichtiges und wirksames Instrument, um die Lebensverhältnisse der Menschen in ihrer Heimat dauerhaft zu verbessern und um ihnen dadurch Bleibeperspektiven zu schaffen.
Das Bundesentwicklungsministerium engagiert sich dafür auf vielfältige Weise. Allein im Jahr 2020 hat das Ministerium für die Minderung von Fluchtursachen und irregulärer Migration, die Unterstützung von Menschen auf der Flucht, die Stabilisierung von Aufnahmeregionen und die Reintegration von Rückkehrenden in ihre Herkunftsregionen rund 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.