Flagge der Bundesrepublik Deutschland, Flagge der Europäischen Union und Logo der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

Deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020

Die Corona-Pandemie stellte die deutsche EU-Ratspräsidentschaft vor große Herausforderungen. Es war und ist unser übergeordnetes entwicklungspolitisches Ziel, die gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Folgen der Pandemie für Entwicklungs- und Schwellenländer abzumildern sowie in wichtigen EU-Verhandlungsprozessen Fortschritte zu erreichen.

Wir haben „Team Europe“ als europäisches Markenzeichen für ein kohärentes Auftreten in internationalen Partnerschaften weiter ausgebaut und das Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“ mit Leben gefüllt.



Staffelübergabe der EU-Triopräsidentschaft

Mit Abschluss des Jahres 2021 endet die slowenische EU-Ratspräsidentschaft und damit auch die gemeinsame Triopräsidentschaft von Deutschland, Portugal und Slowenien.

Die sogenannte Triopräsidentschaft bezeichnet den Vorsitz des Rates der Europäischen Union. Dieser wird rotierend durch eines der 27 Länder für je sechs Monate übernommen. Um trotzdem für Kontinuität der EU-Gesetzgebung zu sorgen, schließen sich drei Länder für eineinhalb Jahre mit einem gemeinsamen Programm zu einer sogenannten Triopräsidentschaft zusammen.

In einem Abschlussworkshop am 13. Dezember zogen die Triopartner Slowenien, Portugal und Deutschland ein Resümee der vergangenen eineinhalb Jahre. Es ist uns gelungen, wichtige außen- und entwicklungspolitische Schwerpunkte zu setzen:

Von einer gemeinsamen Reaktion als Team Europe auf die Covid-19-Pandemie und ihre Folgen über die Ausgestaltung der EU-Entwicklungspolitik durch das neue Instrument NDICI bis hin zu unserem Einsatz für globalen Klimaschutz im Schulterschluss mit unseren Partnerländern, für menschliche Entwicklung und die Stärkung von nachhaltigen Lieferketten – nicht zu vergessen die Finalisierung des Post-Cotonou-Abkommens – haben wir die europäische Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam weiter vorangebracht.

Im Anschluss des Workshops übergaben wir als Trio den Staffelstab an Frankreich, das ab 1. Januar 2022 als erstes Land der Triopräsidentschaft mit der Tschechischen Republik und Schweden die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt.

Illumination des Brandenburger Tors anlässlich des Beginns der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020

Illumination des Brandenburger Tors anlässlich des Beginns der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020

Illumination des Brandenburger Tors anlässlich des Beginns der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020

Ergebnisse

Die Verhandlungen zum EU-Haushalt für die Jahre 2021-2027 wurden unter der Präsidentschaft erfolgreich abgeschlossen. Damit wurden auch neue finanzielle Grundlagen für die Entwicklungszusammenarbeit gelegt. Dabei wurde zugleich die Forderung nach einer Vereinheitlichung der bisherigen mehr als zehn EU-Finanzierungsinstrumente umgesetzt. Es gibt künftig das neue EU-Außeninstruments für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit (NDICI, Neighbourhood, Development and Cooperation Instrument) in Höhe von rund 80 Milliarden Euro für die Zusammenarbeit der EU mit allen Drittländern.

Das Instrument wird insbesondere dazu dienen, die bedürftigsten Länder bei der Bewältigung langfristiger entwicklungspolitischer Herausforderungen zu unterstützen. Dazu zählen vor allem das Erreichen der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung und das Pariser Klimaschutzübereinkommen.

Ein weiterer großer Erfolg war die politische Einigung zum neuen EU-AKP-Partnerschaftsabkommen (Post-Cotonou-Abkommen) während unserer Präsidentschaft. Dieses weltweit größte Nord-Süd Abkommen bildet den rechtlichen Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und 78 Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten). Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat das Abkommen entscheidend vorangebracht. Das Abkommen ist ein Bekenntnis der Partner zum Multilateralismus. Hauptziel des Abkommens ist die Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung sowie eine engere Zusammenarbeit bei Migration, Klimaschutz und Bildung. Das Abkommen setzt neue Impulse für Wirtschaft und Beschäftigung.

Die EU-Partnerschaft mit Afrika wird wegen der Verschiebung des ursprünglich für 2020 geplanten EU-AU-Gipfels nun voraussichtlich erst im Jahr 2021 weiter vertieft werden. Dennoch konnten wir auf EU-Ebene bereits im Jahr 2020 vier Kernthemen vorantreiben: einen Investitionspakt mit Afrika, die Unterstützung der afrikanischen Freihandelszone, den Aufbau der afrikanisch-europäischen Digitalwirtschaft sowie die Green Energy Initiative. Es ist uns zudem gelungen, das Thema „One Health“ auf europäischer Ebene zu verankern.

Zudem konnten folgende, wichtige Fortschritte erzielt werden:

  • Ein EU-Sorgfaltspflichtengesetz ist für 2021 in der Vorbereitung;
  • Digitalisierung ist als Kernthema der europäischen Entwicklungszusammenarbeit etabliert;
  • Die EU-Kommission hat ein informelles Umsetzungskonzept zur Agenda 2030 vorgelegt. Dies hatten wir seit 2017 gefordert.

Bei diversen weiteren Themen, wie Klima, Ernährung, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft sind wichtige Ratsschlussfolgerungen (RSF) verabschiedet worden. In Bezug auf den dritten Gender-Aktionsplan der EU (GAP III) konnten immerhin Präsidentschaftsschlussfolgerungen, die von 24 Mitgliedsstaaten unterstützt wurden, veröffentlicht werden.

EU-Parlament in Straßburg

EU-Parlament in Straßburg

EU-Parlament in Straßburg

Trio-Präsidentschaft

Im Jahr 2021 schließt sich zunächst die portugiesische und im zweiten Halbjahr die slowenische Präsidentschaft an. Im Rahmen dieses Trios wird das BMZ eng mit den portugiesischen und slowenischen Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten und viele der vorgenannten Themen weiter vorantreiben. So muss beispielsweise das neue Finanzinstrument für das Außenhandeln NDICI für die nächsten sieben Jahre programmiert und eingerichtet werden.