Naher Osten Nach Überprüfung der Kontrollmechanismen: Deutschland nimmt die Entwicklungszusammenarbeit mit den Palästinensischen Gebieten wieder auf
Die Wiederaufnahme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit den Palästinensischen Gebieten ist ein wichtiges Signal der deutschen Unterstützung für die Linderung des Leids der Menschen im Gaza-Streifen und die Stabilisierung der schwierigen Lage im Westjordanland und in den Nachbarländern Jordanien und Libanon. Ziel ist es zum einen, bessere Lebensbedingungen und umfassende Entwicklungsperspektiven für die Menschen vor Ort zu schaffen. Zum anderen sollen durch die Entwicklungszusammenarbeit Grundlagen für den Aufbau eines zukünftigen palästinensischen Staates mit leistungsfähigen Institutionen mit der Perspektive einer Zwei-Staaten-Lösung geschaffen werden. Deutschland betrachtet sein Engagement für Stabilität und Perspektiven in den Palästinensischen Gebieten auch als Ausdruck seiner besonderen historischen Verantwortung für die Sicherheit Israels und als Beitrag zu einer Friedenslösung im Nahen Osten.
Bei der Prüfung wurden die Bereiche zuerst betrachtet, die die Basisversorgung der Bevölkerung, insbesondere der besonders vulnerablen Gruppen, gewährleisten. Aus diesem Grund wurden die Vorhaben mit dem UN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), das lebensnotwendige Leistungen erbringt, zuerst geprüft und freigegeben – gefolgt von den Vorhaben der strukturbildenden Übergangshilfe, die einen direkten Beitrag zur Versorgung der Zivilbevölkerung in der aktuellen Krise leisten.
Während der Überprüfung wurden seitens des BMZ keine neuen vertraglichen Verpflichtungen eingegangen. Bestehende vertragliche Verpflichtungen wurden erfüllt, also etwa die Bezahlung von Rechnungen für geleistete Arbeiten in bereits begonnenen Projekten.
Im Rahmen der Überprüfung wurde kein Fall von Zweckentfremdung festgestellt. Die strengen Kontrollmechanismen des BMZ haben sich als robust erwiesen. Sie umfassen eine engmaschige und mehrstufige Überprüfung von lokalen Partnern und ihren Mitarbeitenden, von Material, das in den Gaza-Streifen eingeführt wird, sowie von Finanzflüssen.
Lokale Partner: Sämtliche lokale Partnerorganisationen werden einzeln und in einem mehrstufigen Verfahren geprüft. Dabei wird neben Verbindungen zur Hamas und weiteren als Terrorgruppen gelisteten Organisationen auch umfassend geprüft, ob Äußerungen oder Handlungen der potenziellen Partnerorganisation gegen eine Förderung sprechen. Hierzu zählen insbesondere Aufrufe zu Hass und Gewalt, die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel sowie Antisemitismus. Zudem werden keine Vorhaben von Organisationen gefördert, die sich in der BDS-Bewegung („Boycott, Divestment, Sanctions“ gegen Israel) engagieren. Nur wenn diese Prüfungen positiv ausfallen, erteilt das Auswärtige Amt in Abstimmung mit dem BMZ die außenpolitische Unbedenklichkeit. Wenn in Einzelfällen Mitarbeitende von Umsetzungs-Partnern gegen diese Prinzipien verstoßen, drängt das BMZ auf personalrechtliche Konsequenzen.
Material: In den Gaza-Streifen dürfen nur Materialien eingeführt werden, wenn israelische Behörden zustimmen. Dabei wurden teils strenge Auflagen vereinbart, für bestimmte Bohrer etwa eine durchgängige Videoüberwachung. Physische Projektfortschrittskontrollen gewährleisten, dass zum Beispiel wasserfeste Lacke auch wirklich im dazugehörigen Bauprojekt verbaut wurden.
Finanzflüsse: Sämtliche Zahlungen werden von den Durchführungsorganisationen mit den geltenden UN- und EU-Sanktionslisten abgeglichen. So wird sichergestellt, dass zum Beispiel keine Mittel an die Hamas gelangen. Die Verpflichtung, dies sicherzustellen, bindet alle Organisationen, die Mittel der Bundesregierung umsetzen. Im Fall des Gaza-Streifens gehen die Kontrollmechanismen aber noch weit darüber hinaus: Wenn zum Beispiel Schulen im Gaza-Streifen gebaut wurden, wurde eine eigene Projektumsetzungs-Einheit mit der Durchführung beauftragt, um größtmögliche Kontrolle über die Finanzflüsse zu behalten. Es gibt auch keine direkte Finanzierung der Palästinensischen Behörde aus Bundesmitteln.
Das BMZ setzt auf dieser Grundlage die Entwicklungszusammenarbeit mit den Palästinensischen Gebieten fort. Die Prüfung des Engagements ist damit nicht beendet. Alle Vorhaben werden weiterhin – wie bereits auch vor dem 7. Oktober 2023 – fortlaufend in der Umsetzung überprüft. Das BMZ wird auch in Zukunft Verdachtsfällen nachgehen und auf jegliche Verstöße konsequent reagieren.
Die weitere inhaltliche Umsetzung der entwicklungspolitischen Projekte wird zudem laufend an die Entwicklungen in den Palästinensischen Gebieten, an aktuelle Bedarfe und Handlungsspielräume angepasst. Das bedeutet, dass laufende Maßnahmen im Gaza-Streifen, die über die akute Basisversorgung hinausgehen, derzeit nicht umsetzbar sind. Das betrifft insbesondere Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und der privaten Träger.