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Regierungsverhandlungen Deutschland und Afrikanische Union arbeiten gemeinsam an grenzüberschreitender Infrastruktur für Afrika
Entwicklungsministerin Svenja Schulze: „Die afrikanischen Staaten brauchen mehr Gehör auf internationaler Bühne. Und auch die Weltgemeinschaft braucht die Stimme und Perspektive Afrikas zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen. Die Afrikanische Union ist prädestiniert dafür, diese gemeinsame Stimme zu sein. Denn sie bündelt die afrikanischen Perspektiven und Interessen. Neben unseren vielfältigen bilateralen Beziehungen zu afrikanischen Staaten verfolgt Deutschland daher auch eine eigene entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union. Dabei setzen wir bei einigen der wichtigsten Herausforderungen an: beim Aufbau einer Infrastruktur, die Jobs schafft, die Wirtschaft stärkt und vor künftigen Krisen schützt und nicht zuletzt bei der Anpassung an den Klimawandel.“
Infrastruktur für mehr innerafrikanischen Handel und neue Jobs: Ein vielversprechender Ansatz, die Entwicklung in Afrika grenzüberschreitend voranzubringen, ist die von der AU angestoßene panafrikanische Freihandelszone (AfCFTA). Nach Angaben der Welthandelsorganisation WTO hat die AfCFTA das Potenzial, den innerafrikanischen Handel bis 2025 um bis zu 80 Prozent zu steigern und bis zu 30 Millionen Menschen aus extremer Armut zu befreien. Jedoch sind die Bemühungen, den Handel zwischen den Staaten Afrikas zu fördern, bislang oft am Mangel geeigneter Infrastruktur gescheitert. Ein zentrales Problem ist zum Beispiel der Zugang von Binnenländern an die Häfen. Ein Lösungsansatz ist der zentral-ostafrikanische Korridor, der Burundi, Ruanda und Uganda mit den Häfen am Indischen Ozean verbinden soll. Mit deutscher Unterstützung beraten Fachleute, Behörden und Planer*innen vor Ort, wie er am besten umgesetzt werden kann – und zwar unter Nutzung klimaverträglicher Infrastrukturkonzepte. Das BMZ unterstützt die Konzeption eines solchen grünen Infrastrukturkorridors in Ostafrika, den Auf- und Ausbau der Afrikanischen Freihandelszone sowie Investitionen in Berufsausbildung und Beschäftigung mit insgesamt 35 Millionen Euro.
Geschlechtergerechtigkeit: Die AU bekennt sich zur Geschlechtergerechtigkeit, etwa im Protokoll zur Afrikanischen Charta zu Menschenrechten und Frauenrechten in Afrika (dem sogenannten Maputo-Protokoll). Aber die Umsetzung muss verstärkt werden. Das BMZ unterstützt die AU dabei mit drei Millionen Euro. Die Durchführung der Projekte wird in enger Zusammenarbeit mit der panafrikanischen Zivilgesellschaft erfolgen. Ein Beispiel ist ein Frauen-Netzwerk, das derzeit zusammen mit der SheTrades-Initiative aufgebaut wird. Es fördert die Exportpotenziale von Händler*innen und vereint inzwischen mehr als 55 Frauenverbände aus 42 Mitgliedsstaaten der AU.
Gesundheitsversorgung: Für die weitere Bewältigung der Covid-19-Pandemie sowie zur Vorbeugung möglicher künftiger Pandemien stellt das BMZ vier Millionen Euro zur Verfügung. Im Fokus steht dabei die Zusammenarbeit mit dem Afrikanischen Zentrum für Krankheitskontrolle und Prävention (Africa CDC). Das ist die zentrale Einrichtung zur Koordinierung der panafrikanischen Reaktion auf die Pandemie und zum Aufbau einer stabileren Gesundheitsarchitektur. Ebenso bringt das Africa CDC unter anderem mit den Fachbehörden den Aufbau einer lokalen pharmazeutischen Industrie voran.
Hintergrund
Die AU ist für die deutsche Entwicklungspolitik ein wichtiger strategischer Partner in Afrika. Seit ihrer Gründung 2002 tritt die AU ein für die Sicherung des Friedens (zuletzt bei den Friedensvereinbarungen zum Regionalkonflikt in Tigray/Äthiopien) und für eine solidarische Entwicklung über die Grenzen der Nationalstaaten hinaus. Weitere Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind unter anderem Konfliktprävention, Gute Regierungsführung und Förderung von legaler Arbeitsmigration innerhalb des afrikanischen Kontinents. Mit der AfCFTA soll erstmals eine panafrikanische Freihandelszone für Waren und Dienstleistungen geschaffen werden. Nachdem das Vorhaben durch die Corona-Pandemie zunächst ausgebremst wurde, konnten dieses Jahr wichtige Fortschritte bei den Vereinbarungen zu Zollfragen und Dienstleistungshandel erzielt werden. Inzwischen haben 44 AU-Mitgliedsstaaten das Abkommen ratifiziert.