Unterstützung für die Wirtschaft BMZ und BAFA: Gemeinsam Wirksamkeit des Lieferkettengesetzes erhöhen
Die Bundesregierung stellt im Rahmen seiner Entwicklungszusammenarbeit bereits seit vielen Jahren Beratung und konkrete Unterstützungsangebote für deutsche Unternehmen und Zulieferbetriebe in den Produktionsländern bereit. Ziel ist es, Unternehmen, die in Entwicklungsländern produzieren, dabei zu unterstützen, ihre Lieferkette krisenfest aufzustellen und ihren unternehmerischen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Gleichzeitig werden Zulieferbetriebe in den Produktionsländern befähigt, Sozial- und Umweltstandards zu erfüllen. So werden sie selbst wettbewerbsfähiger als Anbieter für globale Abnehmer und tragen gleichzeitig dazu bei, das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Ländern auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen, faire Löhne und eine umweltschonende Produktion zu schützen.
Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler: „Deutsche Unternehmen gehen vielfach schon mit gutem Beispiel voran und sind Spitzenreiter beim Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards. Das Lieferkettengesetz stärkt diese Unternehmen. Ich tausche mich heute darüber aus, wie BMZ und BAFA gemeinsam deutsche Unternehmen noch stärker dabei unterstützen können, ihr Engagement für den Schutz von Menschenrechten entlang der Lieferkette zu einem Wettbewerbsvorteil zu machen. Mit unserer entwicklungspolitischen Erfahrung in zahlreichen Produktionsländern können wir das BAFA und deutsche Unternehmen zu den Bedingungen vor Ort beraten und die Zusammenarbeit mit Zulieferern gezielt erleichtern.“
Das BMZ stellt Unternehmen – sowohl in Deutschland, als auch in den Produktionsländern - zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen bereit, damit sie die gesetzlichen Vorgaben zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten leichter erfüllen können.
Ziel des BMZ ist, die Wirksamkeit des Lieferkettengesetzes zu erhöhen. Zudem hilft die Beratung Unternehmen dabei, sich im Wettbewerb zu behaupten, wenn nach Einführung der europäischen Lieferkettenrichtlinie auch andere europäische und internationale Mitbewerber im europäischen Binnenmarkt vor der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Sorgfaltspflichtenerfüllung stehen.
So hat das BMZ durch die Einrichtung des deutschen Helpdesks für Wirtschaft und Menschenrecht (Externer Link)e, durch das vom BMZ initiierte Textilbündnis und die Einführung des staatlichen Siegels „Grüner Knopf“ bereits gute Erfahrung in der Beratung von und Zusammenarbeit mit Unternehmen bei der Umsetzung von Sorgfaltspflichten gesammelt.
Auch vor Ort in den Produktionsländern investiert das BMZ seit vielen Jahren in den Aufbau lokaler Beratungs- und Anlaufstellen wie Helpdesks, die bei der Aufklärung von Konfliktfällen in lokalen Produktionsbetrieben oder der Anbahnung von Unternehmenskooperationen unterstützen können.
Diese umfangreichen Erfahrungen aus der Praxis stellt das BMZ auch dem BAFA zur Verfügung.