Inklusion von Menschen mit Behinderung – Grundsatz der deutschen Entwicklungspolitik
Inklusion als Teil des Menschenrechtskonzepts der deutschen Entwicklungspolitik
Die deutsche Entwicklungspolitik betont die Bedeutung einer menschenrechtsbasierten Entwicklungszusammenarbeit und definiert die Gleichstellung der Geschlechter und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen als wesentliche Merkmale ihres Handelns. Das Menschenrechtskonzept der deutschen Entwicklungspolitik verdeutlicht diesen Ansatz.
Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist ein verbindliches Ziel und durchgängige Verpflichtung für alle Politikfelder, Politikinstrumente und Strategien der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit und ihrer Partner.
Fest verankert ist zudem die aktive Beteiligung von Expertinnen und Experten mit Behinderungen bei der Umsetzung von Maßnahmen gemäß dem Leitsatz „Nothing about us without us“ („Nichts über uns ohne uns“).
Die deutsche Entwicklungspolitik hat den Anspruch, die Verpflichtungen aus der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) einzulösen. Zudem beachtet sie das Leitprinzip der Agenda 2030 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) „Niemanden zurücklassen“ und füllt dies mit Leben aus.
Stand: 01.12.2023