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Innovative Finanzierungsinstrumente Besteuerung von internationalen Finanztransaktionen
Ein Beispiel: Wenn der Wechselkurs einer Währung sich an wichtigen Börsenplätzen der Welt für Bruchteile von Sekunden auch nur im Promille-Bereich unterscheidet, tragen Devisenhändler durch schnelle Transaktionen großer Volumen zu einer Preisangleichung bei. Gleichzeitig erhöht sich die Liquidität und verbessert somit die Preisfindung. Folge: Das Volumen der Devisengeschäfte ist fast 70 Mal größer als das Volumen des gesamten Welthandels mit Gütern und Dienstleistungen.
Insgesamt hat damit der internationale Finanzmarkt mit am stärksten von der Globalisierung profitiert. Seit es 2007 zu einer weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise gekommen ist, wird in Regierungskreisen wieder verstärkt darüber diskutiert, ob und wie internationale Finanzakteure an der mit der Globalisierung der Märkte einhergehenden Risikoabwehr und den Kosten eintretender Krisen beteiligt werden sollen. Ein Instrument wäre die Besteuerung von Finanztransaktionen als Regulierungsinstrument beziehungsweise Einnahmequelle, um die Finanzwirtschaft auch an den Risikokosten von Krisen zu beteiligen.
Die Idee ist nicht neu: Der britische Wirtschaftswissenschaftler und Politiker John Maynard Keynes brachte sie 1936 zum ersten Mal ins Gespräch. Populär gemacht hat sie Anfang der 1970er Jahre der amerikanische Ökonom und Nobelpreisträger James Tobin. Er schlug vor, mit einer Abgabe auf internationale Devisengeschäfte den Wechselkursschwankungen auf den internationalen Finanzmärkten zu begegnen. Neben zusätzlichen Steuereinnahmen sollte damit die Souveränität der Nationalstaaten in ihrer Geldpolitik gestärkt werden.
Die Befürworter einer Finanztransaktionssteuer gehen über die Idee von Tobin hinaus und wollen alle Finanztransaktionen, also nicht nur Devisengeschäfte, besteuern. Eine solche Steuer kann den Effekt haben, kurzfristigen Handel mit Finanzprodukten zu verteuern und damit einzudämmen. Langfristige Anlageinvestitionen werden durch die Steuer weniger stark beeinträchtigt.
Mitglieder der Leading Group on Innovative Financing for Development (Externer Link) fordern, eine zweckgebundene Verwendung der Einnahmen aus einer solchen Steuer für die Entwicklungspolitik.
Verhandlungen über eine EU-weite Finanztransaktionssteuer
Seit 2011 wird über die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer verhandelt. Die Pläne kommen jedoch seit Jahren nicht voran. In einer EU-weiten Form scheiterten sie 2013 am Widerstand Großbritanniens und Schwedens.
Nach einem gemeinsamen Antrag von Deutschland und Frankreich erklärten sich in der Folge neun weitere EU-Mitgliedsstaaten bereit, eine Finanztransaktionsteuer im Rahmen der „Verstärkten Zusammenarbeit“ einzuführen. Zuletzt bestand die Gruppe noch aus zehn Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, die Slowakei, Slowenien und Spanien), die sich jedoch bis heute nicht abschließend einigen konnten.
Im Januar 2019 unternahmen Deutschland und Frankreich einen neuen Vorstoß und schlugen vor, eine Finanztransaktionssteuer mit einem Steuersatz von 0,2 Prozent beim Kauf von Wertpapieren einzuführen und diese auf Aktien großer Unternehmen mit einem Marktwert von mehr als einer Milliarde Euro zu beschränken.
Eine aktuelle Studie des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel (Externer Link), die vom Bundesentwicklungsministerium beauftragt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung einer solchen Steuer aus ökonomischer Sicht befürwortet werden kann.
Die Autoren sehen allerdings die Beschränkung auf börsennotierte Aktien als größte Schwäche des Vorschlags an. Die bei Finanztransaktionen dominierenden Derivate würden ebenso wie der außerbörsliche Handel ausgenommen, der klassische Aktienhandel würde diskriminiert und auf einen großen Teil der potenziellen Steuereinnahmen würde verzichtet.
Die beste Lösung besteht nach Auffassung der Autoren darin, die Steuer von Anfang an auch auf Derivate und Anleihen zu erheben sowie den außerbörslichen Handel und darüber hinaus mittelfristig den Hochfrequenzhandel einzubeziehen.