Europäische Menschenrechtskonvention
Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie die Europäische Menschenrechtskonvention offiziell heißt, wurde1950 vom Europarat (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) verabschiedet und trat 1953 in Kraft. Seitdem wurde sie durch eine Reihe von Protokollen geändert und erweitert.
Basierend auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) der Vereinten Nationen definiert die Europäische Menschenrechtskonvention Grundrechte und -freiheiten. Dazu zählen unter anderem die Rechte auf Leben, Freiheit und Sicherheit, auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Verbot von Folter, Sklaverei, Zwangsarbeit und Diskriminierung.
Die Konvention wurde von allen Mitgliedern des Europarats ratifiziert. In der Bundesrepublik Deutschland trat sie 1953 in Kraft.
Um die Einhaltung der Konvention sicherzustellen, wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) in Straßburg eingerichtet.