Entschuldung
Hohe Schulden stellen in vielen armen Ländern ein Entwicklungshindernis dar: Durch die Verpflichtung zu erheblichen Zins- und Tilgungszahlungen fehlt ihnen das Geld für dringend notwendige Investitionen in die Infrastruktur. Ziel einer Entschuldung ist, das Maß der Schuldenlast auf ein ökonomisch tragbares Niveau zu senken und so einen wirtschaftlichen Neubeginn möglich zu machen. Die Erfahrungen mit der 1996 gestarteten Entschuldungsinitiative für hoch verschuldete arme Länder („heavily indebted poor countries“; HIPC-Initiative (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) haben gezeigt, dass der Schuldenerlass ein wirkungsvoller Weg ist, arme Länder zu entlasten und frei werdende Mittel der Armutsbekämpfung zuzuführen. An Entschuldung sind strenge Auflagen geknüpft.
Zahlen die Entwicklungsländer ihre Schulden aus den von Deutschland gewährten Krediten zurück?
Ja, grundsätzlich zahlen die Entwicklungsländer ihre Schulden aus den von Deutschland gewährten Krediten zurück. Das ist auch im Eigeninteresse der Länder. Sie bewahren so das Vertrauen aller Gläubiger. Ansonsten könnten sie ihren Zugang zu Finanzmärkten verlieren und weniger attraktiv für Investitionen werden. Das könnte ihrer wirtschaftlichen Entwicklung dauerhaft schaden.
Es liegt aber auch in der Verantwortung der Gläubiger, ihre Kreditvergabe derart zu gestalten, dass sie nicht die Schuldentragfähigkeit eines Landes untergraben. Die G20 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)-Länder haben hierzu 2017 unter deutscher G20-Präsidentschaft die „G20 Operational Guidelines for Sustainable Financing“ verabschiedet.
Können Schulden auch mal nicht zurückgezahlt werden?
Es kann Situationen geben, in denen Staaten ihre Verpflichtungen nicht begleichen können. Beispielsweise können Naturkatastrophen, Pandemien oder Kriege öffentliche Haushalte aus der Bahn werfen, wenn Steuereinnahmen einbrechen oder zusätzliche Ausgaben erforderlich sind.
Wenn Staaten in Zahlungsschwierigkeiten geraten, müssen in Abwesenheit eines geregelten Staateninsolvenzverfahrens auf politischer Ebene Möglichkeiten ausgelotet werden, Umschuldungen oder, falls notwendig, auch Erlasse mit den Schuldnerländern zu vereinbaren. Deutschland handelt in solchen Situationen nicht alleine, sondern gemeinsam mit anderen internationalen Gebern und Finanzinstitutionen (wie Internationaler Währungsfonds (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und Weltbank (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)), um faire Lösungen zu finden. Umschuldungen oder Schuldenerlasse dienen nicht nur der wirtschaftlichen Stabilisierung von Schuldnerländern. Sie sind auch im Interesse der Gläubiger, die so sicherstellen, dass ein Teil der Schulden zurückbezahlt wird, die betroffenen Staaten handlungsfähig bleiben und wirtschaftliche Beziehungen zum beiderseitigen Vorteil aufrechterhalten werden können.
Schuldenumwandlungen
Deutschland bietet in ausgewählten Fällen auch bilaterale Schuldenumwandlungen, sogenannte „Debt Swaps (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)“, an. Bei Schuldenumwandlungen handelt es sich primär um ein entwicklungspolitisches Instrument. Es kommt nur für Länder infrage, die nicht überschuldet sind. Das jeweilige Land kann einen Teil seiner Schulden gegen die Verpflichtung eintauschen, Investitionen in nachhaltige Entwicklung im gleichen Wert vorzunehmen. Ein Beispiel sind „Debt-for-Climate Swaps“, bei denen sich beide Staaten auf konkrete Projekte zum Klimaschutz oder zur Klimaanpassung einigen. Erst nachdem die Projekte erfolgreich umgesetzt sind, gelten die Schuldendienstleistungen gegenüber Deutschland in derselben Höhe als beglichen. Das Geld wird also reinvestiert. Deutschland kann Partnerländern jährlich Schuldenumwandlungen in Höhe von insgesamt bis zu 150 Millionen Euro anbieten.
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