Onlinezugangsgesetz (OZG) Neue Maßstäbe für digitale Bürgerservices – das BMZ setzt das OZG um

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat erfolgreich sieben Maßnahmen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) fertiggestellt und setzt damit neue Maßstäbe für digitale Bürgerservices.

screenshot bundesportal

Das BMZ auf dem Bundesportal Externer Link

Das Bundesportal bietet Bürgerinnen und Bürgern einen Online-Zugang zu den Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen.

Sie können auf dem Bundesportal ab sofort Fördermittel beantragen, Verwendungsnachweise beantragen und Änderungen von Anträgen mitteilen. Eine Suche nach „BMZ“ auf dem Bundesportal liefert Ihnen eine Ergebnisliste der derzeit verfügbaren Funktionen.

Mit der Implementierung des OZG ermöglicht das BMZ den Antragsstellenden, Verwaltungsleistungen unkompliziert und zeitgemäß in Anspruch zu nehmen. Bürokratische Hürden werden abgebaut und Verwaltungsprozesse effizienter gestaltet.

Die erfolgreiche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im BMZ ist ein weiterer Schritt in Richtung einer modernen und serviceorientierten Verwaltung. Das BMZ setzt damit nicht nur gesetzliche Anforderungen um, sondern geht auch aktiv auf die Bedürfnisse der Antragsstellenden ein.

Stand: 27.12.2023