Statement Ministerin Schulze zum EU-Lieferkettengesetz: Unterstützungsangebot an die Wirtschaft
Dazu erklärt Entwicklungsministerin Svenja Schulze:
„Die heutige Zustimmung des Europaparlaments zur EU-Lieferkettenrichtlinie ist eine gute Nachricht für Millionen von Menschen in unseren Partnerländern, die zu miserablen Bedingungen arbeiten, deren Flüsse verschmutzt und deren Wälder zerstört werden. Es ist aber auch eine gute Nachricht für unsere deutschen Unternehmen, denn künftig gelten gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen in der ganzen EU. Jede große Firma, egal in welchem EU-Land sie ihren Sitz hat, muss genau hinschauen, wo ihre Waren herkommen und wie sie produziert werden. Ich kann verstehen, dass viele Unternehmen Respekt vor dieser neuen Aufgabe haben. Darum bieten wir konkrete Hilfen an: sowohl für deutsche Unternehmen, die ihre Lieferketten fairer machen wollen, als auch für Unternehmen in Partnerländern, die als Zulieferer faire Lieferketten nach Deutschland und Europa aufbauen wollen. Wir werden unsere entwicklungspolitischen Hilfsangebote jetzt Schritt für Schritt an die neuen EU-Anforderungen anpassen. Ziel ist, dass die neue Richtlinie in der Praxis zu mehr fairem Handel führt, so dass alle Beteiligten gewinnen.“
Konkret bietet das BMZ eine Reihe von Maßnahmen an, um die Unternehmen sowohl in Deutschland als auch in unseren Partnerländern beim Erkennen und Umsetzen ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen:
1. Ausbau von Multi-Stakeholder-Initiativen
Multi-Stakeholder-Initiativen (MSIs), wie zum Beispiel das Bündnis für nachhaltige Textilien, sind für Unternehmen seit Jahren besonders anerkannt und wirksam, um Sorgfaltspflichten in einer globalen Lieferkette umzusetzen. Sie bieten eine gemeinsame Plattform für den vernetzten Austausch untereinander und auch mit den Betroffenen vor Ort. Dort gelingt es, Expertise zu bündeln, den Best-practice-Austausch zu ermöglichen. Sie fördern das gemeinsame Handeln in besonders herausfordernden Fragen wie zum Beispiel bei der Prävention und der Abhilfe von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung. Das BMZ will das MSI-Förderprogramm „Partnerschaften 2030“ nun stärker auf die EU-Regulierung ausrichten. Es hat unter anderem zum Ziel, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen, die in derselben Branche aktiv sind, zu vernetzen. Gerade NGOs, die teilweise seit vielen Jahren zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in bestimmten Bereichen aktiv sind, verfügen häufig über viel Fachwissen, mit dem sie Unternehmen unterstützen können, ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen.
2. Ausbau des deutschen Helpdesks „Wirtschaft und Menschenrechte“
Der Helpdesk ist das anerkannteste Unterstützungsinstrument der Bundesregierung, berät vor allem zu den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, wie vom deutschen Lieferkettengesetz gefordert. Weil die EU-Richtlinie künftig weiter geht und auch die umweltrechtliche Dimension in die Sorgfaltspflichten integriert, werden die BMZ-Beratungskapazitäten dann stärker auch relevante Umweltthemen bedienen.
3. Formulierung von Mustervertragsklauseln
Die Richtlinie sieht vor, dass die EU-Kommission Mustervertragsklauseln anbietet, damit Unternehmen ihre Verträge mit Zulieferern im Sinne der Lieferkettenrichtlinie ausgestalten können. Das BMZ ist an fairen Formulierungen im Sinne der Zulieferbetriebe in den Partnerländern interessiert, damit gute Vorgaben zu Vertragsbeziehungen und Einkaufspraktiken entwickelt werden. Das BMZ unterstützt daher anerkannte Netzwerke von Juristen, um der EU-Kommission fair formulierte Klauseln vorzuschlagen. So arbeitet das BMZ bereits mit dem „Responsible Contracting Project“ zusammen, das an der Rutgers University aufgehängt ist.
4. Unterstützung wirtschaftspolitischer Beratung in Partnerländern
Das BMZ bietet seinen Partnerländern wirtschaftspolitische Beratung an, damit sie ihr Wirtschafts- und Sozialrecht sorgfaltspflichtenkonform aufstellen können (zum Beispiel die Umsetzung von ILO-Konventionen). Das BMZ fördert solche Beratung über die GIZ und auch über internationale Organisationen wie beispielsweise die Internationale Arbeitsorganisation ILO und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD in verschiedenen Regionen.
5. Einrichtung weiterer lokaler Helpdesks in Partnerländern
Das BMZ baut in Partnerländern weitere Helpdesks in Zusammenarbeit mit lokalen Wirtschaftsverbänden auf, um die Zulieferbetriebe deutscher und europäischer Unternehmen bei der Anpassung an die Vorgaben des Lieferkettengesetzes und der Lieferkettenrichtlinie zu unterstützen. Bisher wurden weltweit sechs Helpdesks (Vietnam, Kambodscha, Tunesien, Mexiko, Serbien, Bangladesch) gegründet. Weitere Helpdesks sind in der Türkei und in Pakistan in Planung.
6. Unterstützung durch freiwillige Maßnahmen wie den Grünen Knopf
Auch mit freiwilligen Maßnahmen, wie dem Textilsiegel Grüner Knopf, unterstützt das BMZ Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten. Der Grüne Knopf prüft in unabhängigen Audits, ob Unternehmen ihren menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten nachkommen. Die Anforderungen des Grünen Knopf sind – genau wie beim deutschen Lieferkettengesetz und der EU-Lieferkettenrichtlinie – orientiert an internationalen Rahmenwerken, so dass Unternehmen durch den Grünen Knopf sehr gut auf gesetzliche Vorgaben vorbereitet werden. Außerdem stellt der Grüne Knopf verschiedene Unterstützungsangebote von Beratung über Handreichungen bis hin zu Austauschformaten bereit.