Importverbot für bestimmte Rohstoffe Neue EU-Verordnung zur Eindämmung der weltweiten Entwaldung

6. Dezember 2022 | Die EU hat sich heute auf eine Verordnung zu Sorgfaltspflichten für Unternehmen zu entwaldungsfreien Lieferketten geeinigt. Rat, Kommission und Parlament – der „Trilog“ – beschlossen eine Regelung, wonach unter anderem Palmöl, Kaffee, Kakao und Soja nur eingeführt werden dürfen, wenn deren Erzeugung nicht auf nach Dezember 2020 gerodeten Waldflächen erfolgte.

Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze
Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze

Dazu erklärt Entwicklungsministerin Svenja Schulze:

„Heute ist ein guter Tag für den weltweiten Schutz der Wälder. Auch wir in Europa tragen mit unserem Konsum zur Abholzung von Wäldern in Afrika, Südamerika und Südostasien bei. Das wollen wir mit der EU-Verordnung ändern. Jetzt kommt es darauf an, dass die Entwicklungsländer sich auf die neue Gesetzgebung gut vorbereiten können. Wir dürfen die Menschen in den Erzeugerländern mit der neuen Gesetzgebung nicht allein lassen. Das Entwicklungsministerium unterstützt sie bei der Umsetzung der neuen EU-Verordnung mit konkreten Projekten, die Information, Weiterbildung und Vernetzung der Landwirte vor Ort fördern. Besonders die schwächeren Gruppen im Land sollen davon profitieren, etwa indigene Gemeinschaften, Kleinbauern und auch Frauen.“

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Rund 90 Prozent der Entwaldung sind auf die Ausweitung der Landwirtschaft zurückzuführen. Die EU ist nach China der zweitgrößte Importmarkt entwaldungstreibender Agrarrohstoffe, zum Beispiel Palmöl, Soja, Kakao, Kaffee oder Naturkautschuk. Die Verordnung soll sicherstellen, dass in der EU konsumierte Agrarrohstoffe nicht zu Entwaldung oder Waldschädigung im Produktionsland nach 2020 geführt haben. Sie wird für Soja, Rindfleisch, Palmöl, Kakao, Kaffee, Naturkautschuk und Holz sowie bestimmte daraus hergestellte Produkte wie Leder, Schokolade und Möbel gelten. Dazu müssen Unternehmen festgelegte Sorgfaltspflichten erfüllen. Zudem wird die Europäische Kommission das Entwaldungsrisiko von Produktionsländern einstufen und so für mehr Transparenz sorgen. Die Ausweitung der Verordnung auf andere bewaldete Flächen und auf den Finanzsektor wird in den kommenden Jahren geprüft werden. Die Einigung im Einzelnen findet sich auch in dieser Pressemitteilung (Externer Link).

Nun steht auf dem Weg zum Inkrafttreten der Verordnung Ende 2024, nach einer 18-monatigen Übergangsphase, nur noch die formelle Verabschiedung in Umweltrat und Europäischem Parlament Anfang 2023 an.

Das Entwicklungsministerium (BMZ) setzt sich dafür ein, die Rechte Indigener zu stärken und unterstützt bereits zahlreiche Partnerländer wie Brasilien, Ecuador, Kolumbien, Côte d’Ivoire und Indonesien bei der Förderung entwaldungsfreier Lieferketten.


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