Handelsbeziehungen mit Afrika festigen Bundeskabinett leitet Ratifizierung von EU-Handelsabkommen mit afrikanischen Staaten ein

Pressemitteilung vom 15. Mai 2024 | Auf Vorschlag von Entwicklungsministerin Svenja Schulze hat das Bundeskabinett heute die deutsche Ratifizierung von vier Handelsabkommen der EU mit afrikanischen Ländern angestoßen. Die sogenannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) stellen die Handelsbeziehungen der EU mit einer Reihe afrikanischer Partnerländer auf eine langfristige, gleichberechtigte Basis. Dabei geht es um Côte d’Ivoire, Ghana, Kamerun und die Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas. Die Abkommen wurden von den afrikanischen Partnern bereits ratifiziert und werden seit längerem angewendet, müssen jedoch für das formale Inkrafttreten noch durch alle EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Nach dem Kabinettsbeschluss heute muss der Bundestag den Vertragsgesetzen zur Ratifizierung noch zustimmen.

Entwicklungsministerin Svenja Schulze: „Die Europäische Union und Deutschland sind nicht die einzig denkbaren Handelspartner Afrikas. China und Russland drängen verstärkt auf den afrikanischen Markt. Starke und verlässliche Wirtschaftsbeziehungen zwischen Europa und Afrika sind darum nicht nur gut für unsere afrikanischen Partner, sie sind auch gut für Deutschland. Denn wir wollen unsere Handels- und Investitionsbeziehungen vertiefen und diversifizieren, damit Deutschland weniger abhängig von einzelnen Wirtschaftsmächten ist. Dazu gehört auch, dass mehr Wertschöpfung in unseren Partnerländern stattfindet. Die EU hat darum bei ihren Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit begleitender Entwicklungszusammenarbeit, Übergangsfristen und Schutzmöglichkeiten darauf geachtet, dass Partnerländer in ihrer Wirtschaftsentwicklung unterstützt werden.“

Die Handelsregeln, auf die sich alle Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) verständigt haben, sehen eine grundsätzliche Gleichbehandlung in Handelsfragen für alle Länder vor. Eine Ausnahme gibt es für die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries, LDC), denen einseitig eine fast vollständige Zollbefreiung gewährt werden kann. Davon macht die EU für alle aktuell 45 LDC Gebrauch. Allerdings sind Länder wie Südafrika, Kamerun, Ghana oder Côte d‘Ivoire wegen ihrer positiven wirtschaftlichen Entwicklung inzwischen keine „Least Developed Countries“ mehr und hätten ihren fast vollständig zollfreien Marktzugang zur EU daher ohne neues Handelsabkommen verloren.

Durch die Abkommen wird der uneingeschränkte Zugang für alle afrikanischen Vertragspartnerstaaten unabhängig von ihrem Status dauerhaft vertraglich geregelt und sie erhalten verlässlich zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt. Ihrerseits senken sie schrittweise die Zölle auf einen Großteil der aus der EU importierten Produkte. Das kann dabei helfen, Versorgungslücken zu schließen und Produkte für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für weiterverarbeitende Unternehmen vor Ort günstiger zu machen. Durch besonders lange Übergangsfristen und Schutzmöglichkeiten zum Beispiel für die lokale Landwirtschaft oder Produkte mit besonderem Potenzial für lokale Wertschöpfung berücksichtigen die Abkommen die wirtschaftliche Situation der afrikanischen Partnerstaaten.

Entwicklungspolitisch unterstützt Deutschland neben dem Austausch zwischen dem afrikanischen und dem europäischen Kontinent auch den innerafrikanischen Handel und die wirtschaftliche Integration Afrikas. Daher engagiert sich Deutschland als einer der größten internationalen Unterstützer stark für die Umsetzung der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA), die gemessen an der Anzahl der teilnehmenden Länder die größte Freihandelszone der Welt schaffen wird.

Die Abkommen und weitere Informationen dazu finden Sie hier (Externer Link).