Menschenrechte Beauftragter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit Schwabe legt Regierungsbericht vor: Religionsfreiheit indigener Völker erstmals im Fokus

Pressemitteilung vom 22. November 2023 | Das Bundeskabinett hat heute den 3. Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit verabschiedet. Der Bericht umfasst neben einem systematischen Länderteil mit 41 Kapiteln auch zwei Themenkapitel. Darin werden die Religionsfreiheit indigener Völker und der Beitrag der Religionen zu nachhaltiger Entwicklung thematisiert. Der Bericht wurde vorgelegt von dem beim Entwicklungsministerium verankerten Beauftragten der Bundesregierung für die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Frank Schwabe. Schwabe kommt mit dem Bericht dem Beschluss des Deutschen Bundestags nach, der die Bundesregierung beauftragt, alle zwei Jahre über die Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu berichten.

Von links nach rechts: Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze, UN-Sonderberichterstatterin für Religions- oder Glaubensfreiheit Nazila Ghanea und Frank Schwabe, Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, bei der Vorstellung des 3. Berichts der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Berlin

Von links nach rechts: Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze, UN-Sonderberichterstatterin für Religions- oder Glaubensfreiheit Nazila Ghanea und Frank Schwabe, Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, bei der Vorstellung des 3. Berichts der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Berlin

Von links nach rechts: Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze, UN-Sonderberichterstatterin für Religions- oder Glaubensfreiheit Nazila Ghanea und Frank Schwabe, Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, bei der Vorstellung des 3. Berichts der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Berlin

Schwabe: „Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein fundamentales Menschenrecht. Sie ist eng verwoben mit anderen Menschenrechten, darunter der Meinungs- und Versammlungsfreiheit und dem Schutz vor Diskriminierung. Genau darum geht es in dem Bericht: dieses Menschenrecht in der Mitte der Menschenrechtsagenda zu verankern. Dabei ist noch eine ganze Wegstrecke zu gehen.“

Entwicklungsministerin Svenja Schulze: „Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht, das viel zu oft verletzt wird. Wo es diese Freiheit gibt, leben Gesellschaften friedlicher zusammen. Religionen können auch viel zu nachhaltiger Entwicklung beitragen. Es ist gut, dass der Bericht diesen wichtigen Zusammenhang und auch die Rolle indigener Völker stärker in den Blick nimmt.“

Der Bericht stellt fest, dass Menschen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder ihrer Weltanschauung weltweit diskriminiert, bedroht, angegriffen, vertrieben oder getötet werden. Ein besonders gravierendes Beispiel ist das Schicksal der muslimischen Rohingya, die vor einigen Jahren zu Hunderttausenden aus Myanmar nach Bangladesch flüchten mussten und dort ein Leben am Rande der Gesellschaft meist ohne jegliche Entwicklungschancen führen. Auch die Lage von muslimischen Uigurinnen und Uiguren in China ist weiterhin schlecht. Anhaltende Berichte, unter anderem der Vereinten Nationen, über willkürliche Internierung nimmt die Bundesregierung mit großer Sorge wahr.

Cover: 3. Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit

3. Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Berichtszeitraum 2020 bis 2022

Dateityp PDF | Sachstandsdatum 11/2023 | Dateigröße 4 MB, Seiten 238 Seiten | Zugänglichkeit barrierefrei

Bisher wenig sichtbar im politischen und im wissenschaftlichen Diskurs war die Lage der Religionsfreiheit von indigenen Völkern. Mit dieser Schwerpunktsetzung betritt die Bundesregierung Neuland. Unterstützt wurde sie bei der Erstellung des Berichts durch ein wissenschaftliches Gutachten von Prof. Heiner Bielefeldt und Dr. Volker von Bremen, das dem Bericht beigelegt ist. Es kommt zu dem Schluss, dass die indigene Spiritualität der Kosmovision – der Blick indigener Völker auf den Kosmos und die Entstehung der Welt – und die Verbindung zwischen Indigenen mit ihren angestammten Territorien viel stärker als Teil der Religions- und Weltanschauungsfreiheit verstanden werden muss und stärker in der Außen- und Entwicklungspolitik verankert werden sollte. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit verfolgt diesen Ansatz schon jetzt, etwa durch ihr Engagement für den Erhalt tropischer Wälder oder nachhaltiger Lieferketten.

Im zweiten Teil des Schwerpunktkapitels wird herausgestellt, welchen Beitrag die Religionen zu nachhaltiger Entwicklung leisten können. So ist die Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) vielerorts nur mit den Religionsgemeinschaften als starkem Teil der Zivilgesellschaft möglich. Die Erfahrung zahlreicher Projekte lehrt, dass die Gesamtgesellschaft durch das Engagement und das Know-how der Religionsgemeinschaften profitieren kann, etwa in der gesundheitlichen Versorgung, der Friedensarbeit in Krisengebieten oder bei der Zusammenarbeit mit sozialen Minderheiten. Es gilt, diese Potenziale weiter zu nutzen und die Zusammenarbeit auszubauen, wo immer möglich.

Der Bericht steht bereit unter https://religionsfreiheit.bmz.de/religionsfreiheitsbericht (Externer Link)