Neue Partnerschaft Deutschland und Armenien vereinbaren bilaterale Entwicklungszusammenarbeit
Pressemitteilung vom 1. Juli 2022 | Berlin/Eriwan – Entwicklungsministerin Svenja Schulze hat heute in Eriwan mit der armenischen Regierung vereinbart, die deutsch-armenische entwicklungspolitische Zusammenarbeit zu einer bilateralen Partnerschaft aufzuwerten. Das bedeutet, dass künftig in regelmäßigen Regierungsverhandlungen gemeinsame Schwerpunkte für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit vereinbart und entsprechende Mittel dafür zugesagt werden. Neben Armenien wurde Bolivien, Laos, Nepal und der Mongolei die Aufnahme in die BMZ-Länderliste angeboten. Damit erweitert sich die BMZ-Länderliste von 61 auf 65 Länder.
Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze: „Armenien hat in den letzten Jahren große Reformerfolge im Kampf gegen Korruption, in der Förderung einer unabhängigen Justiz und der Reform des Wahlsystems erzielt. Wir leben in einer herausfordernden Zeit, in der der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine die Stabilität der gesamten Region bedroht. Eine enge Zusammenarbeit mit unseren reformorientierten östlichen Nachbarn ist in dieser konfrontativen Zeit besonders wichtig. Wir möchten Armenien auf seinem Weg der Reformen und bei seiner weiteren Annäherung an die EU durch unsere Entwicklungszusammenarbeit unterstützen. Unser Treffen heute war der Startschuss für die neue feste bilaterale Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Armenien.“
Das BMZ hat die Länderliste gemäß Auftrag im Koalitionsvertrag überprüft. Neben Armenien hat die Bundesregierung Bolivien, Laos, Nepal und der Mongolei angeboten, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit aufzunehmen. Die Zusammenarbeit mit der Zentralafrikanischen Republik wird verantwortungsvoll auslaufen. Die Liste der BMZ-Partnerländer wird damit von 61 auf 65 Partnerländer erweitert. In die Entscheidung eingeflossen sind verschiedene Kriterien, wie die Erhöhung der Wirksamkeit und Steuerungsfähigkeit der deutschen EZ, aktuelle globale Herausforderungen und die thematischen Prioritäten für diese Legislatur. Der Entscheidung vorausgegangen waren Konsultationen mit Experten und Partner*innen aus der Entwicklungszusammenarbeit und dem parlamentarischen Raum.