Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft Entwicklungsministerium fördert Unternehmensinitiativen für den Wiederaufbau in der Ukraine mit 20 Millionen Euro
Im Fokus stehen die für den Alltag der Menschen zentralen Sektoren Landwirtschaft, Gesundheit, Bauen sowie erneuerbare Energie. Das kann beispielsweise die Förderung von innovative Anbaumethoden in der Landwirtschaft umfassen, um die Ernährungssituation für die Bevölkerung zu verbessern. Mögliche Förderbereiche umfassen auch energieeffiziente Bauweisen beim Wiederaufbau von Infrastruktur und die Nutzung von erneuerbaren Energien bei der Basisversorgung der Menschen, wie zum Beispiel netzunabhängige Solar-Hybrid-Wasseraufbereitungssysteme für sauberes Trinkwasser.
Entwicklungsstaatssekretär und Beauftragter der Bundesregierung für die Koordinierung der internationalen Wiederaufbaubemühungen in der Ukraine Jochen Flasbarth: „Der Wiederaufbau der Ukraine ist eine Mammutaufgabe, für die wir alle Teile der Gesellschaft brauchen. Es gibt eine beeindruckende Bereitschaft sich zu engagieren – auch in der Wirtschaft. Mit unserer staatlichen Unterstützung wollen wir nachhaltige und innovative Beiträge der Privatwirtschaft für den Wiederaufbau der Ukraine hebeln, die sonst nicht wirtschaftlich wären. Unternehmen sind mit ihrer Erfahrung und ihren Netzwerken wichtige Partner für Investitionen in die Zukunft einer freien, europäischen Ukraine.“
Die zusätzlichen Mittel für privatwirtschaftliche Initiativen in der Ukraine stehen Unternehmen über einen Sonderwettbewerb für die Ukraine bei develoPPP zur Verfügung. Mit develoPPP fördert das BMZ privatwirtschaftliche Vorhaben dort, wo unternehmerische Chancen und entwicklungspolitisches Potenzial zusammentreffen. Unternehmen, die nachhaltig in einem Entwicklungs- oder Schwellenland investieren und ihre operative Tätigkeit vor Ort ausbauen wollen, können im Rahmen des Programms finanzielle und fachliche Unterstützung erhalten. Die regulären vierteljährlichen Ausschreibungsrunden des Programms enthalten keinen geographischen Fokus.
Unternehmen können sich um die Mittel des Sonderwettbewerbs Ukraine ab sofort nach dem Windhund-Prinzip – das heißt bis die Mittel ausgeschöpft sind, maximal aber bis Ende 2024 – in einem fortlaufenden Verfahren bewerben.
Alle eingehenden Projektvorschläge werden geprüft und durchlaufen ein Auswahlverfahren. Förderberechtigt sind Unternehmen, die in der EU, einem Mitgliedsland der European Free Trade Association (EFTA) oder einem Land der OECD-DAC-Liste registriert sind. Das heißt, auch ukrainische Unternehmen können sich bewerben.
Geeignete Projekte fördert das BMZ im Rahmen der bereitgestellten Mittel mit bis zu zwei Millionen Euro, der öffentliche Anteil an den Gesamtkosten beträgt bis zu 50 Prozent. Bei der Umsetzung werden die Partnerunternehmen im Auftrag des BMZ von der DEG Impulse gGmbH und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) begleitet, beispielsweise durch Unterstützung bei der Projektsteuerung, technische Beratung vor Ort oder die Vernetzung mit lokalen Akteuren.
Im Fokus des Sonderwettbewerbs stehen die für den Alltag der Menschen in der Ukraine zentralen Sektoren Landwirtschaft, Gesundheit, Bauen, sowie erneuerbare Energie. Das schließt an die mit der ukrainischen Regierung vereinbarten Schwerpunkte der langjährigen ukrainisch-deutschen Entwicklungszusammenarbeit an.
Weitere Informationen zur Ausschreibung und den Förderbedingungen finden Sie hier:
www.develoPPP.de/ukraine (Externer Link)
Weitere Informationen zu wirtschaftlichen Förderprogrammen der Bundesregierung für den Wiederaufbau der Ukraine finden Sie hier:
https://www.ukraine-wiederaufbauen.de/ukraine/mitmachen/unternehmen-und-wirtschaftsakteure (Externer Link)